Ab dem 27. November 2021 gibt es für den Vereinssport einige Änderungen. Leider haben die Änderungen in der Landesordnung auch direkt Einfluss auf unser Sportangebot.

Hier die wichtigsten Informationen für die Teilnahme an unseren Stunden:

  • Grundsätzlich ist die Teilnahme nur noch für Geimpfte und Genesene möglich (2G).
  • Der Impf- oder Genesenennachweis und ein amtliches Ausweisdokument im Original muss digital vor Stundenbeginn vorgezeigt werden und durch den Übungsleiter ggf. elektronisch geprüft werden. Das gelbe Impfbüchlein ist als Nachweis nicht mehr zulässig. (CoronaVO §6a) *
  • Die Ausnahmeregelungen für Schülerinnen und Schüler gilt ab sofort nur noch für Personen bis einschließlich 17 Jahre. Diese Personengruppe muss keinen gesonderten Testnachweis vorgelegen. Soweit diese Personen noch nicht 18 Jahre alt sind, gelten derzeit noch die in der CoronaVO enthaltenen Erleichterungen für den Nachweis (z. B. Schülerausweis, CoronaVO §5 (3))
  • Bei Jugendlichen bis 17 Jahre, die nicht mehr zu Schule gehen, muss ein negativer Antigentest vorgelegt werden.
  • Schwangere und Stillende Personen sind nur noch bis zum 10. Dezember 2021 von der Testpflicht sowie den Teilnahme- und Zutrittsbeschränkungen ausgenommen, da es dann seit drei Monaten eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt. (CoronaVO §5 (1))
  • Für alle Personen ab 0 Jahren mit typischen COVID-19-Symptomen gilt weiterhin ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot.
  • Grundsätzlich muss eine Datenerhebung nach §8 CoronaVO erfolgen.

Die aktuellen Corona-Vereinsregeln werden bereits ab Montag, 29. November 2021 in den Übungsstunden umgesetzt. Wir bitten dies zu beachten.