Die Alarmstufe gilt ab 17. November 2021 – hier die neuen Teilnahmebedingungen an unserem Sportprogramm.
Alarmstufe: ab Hospitalisierunginzidenz von 12,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten (AIB).
Regeln: In geschlossenen Räumen gilt ausschließlich 2G (Nachweislich geimpft oder genesene*) immer Datenverarbeitung erforderlich, Hygienekonzept erforderlich, Regelung der Maskenplicht beachten.
Bitte bringen Sie Ihren Impfnachweis oder Genesenennachweis* zur Stunde mit und zeigen Sie es den jeweiligen Übungsleiter/innen unaufgefordert vor. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Menschen die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (bitte Bestätigung nicht vergessen!), sind von der Regelung ausgenommen.
Unter den Corona-News finden Sie immer aktuelle Informationen zur Stufe und der Verordnung des Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg.
* Genesenennachweis: Der Nachweis über eine Genesung erfolgt über die Dokumentation des positiven PCR-Testergebnisses. Liegt diese nicht mehr vor, kann man sie sich neu ausstellen lassen. Der PCR-Test darf maximal sechs Monate alt sein und muss mindestens 28 Tage zurückliegen. Personen, die den PCR-Test durchführen oder überwachen dürfen ein Genesenenzertifikat ausstellen. Ein ausgestelltes Genesenenzertifikat kann auch digital in der CovPass-App oder Corona-Warn-App zum Nachweis im Alltag hinterlegt werden