Hier die neuen Regeln und der angepasst Hallenplan die bei uns ab dem 08. Juni gelten:

Die aktuellen stattfindenden Stunden, werden in grün dargestellt, die verschiedenen Angebotserweiterungen werden in andere Farben dargestellt (gelb ab 14. Juni / blau ab 22. Juni).
Alle anderen Stunden die nicht farblich hinterlegt sind, finden aktuell nicht statt.

Bei unseren Stunden gelten ab sofort dieses neue Hygienekonzept zusätzlich werden diese durch AHA und die neuen  3 G-Regeln ergänzt.

G = Getestet Erwachsene: Nachweis eines tagesaktuellen negativen Coronatest. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein. Folgende Stellen und Einrichtungen können einen Nachweis über das negative Testergebnis ausstellen: Offizielle Teststellen, Arbeitgeber, Anbieter einer Dienstleistung, Schule oder Kindertageseinrichtung – sofern der Test durch fachkundige oder in der Anwendung der jeweiligen eingesetzten Tests geschulte Personen vorgenommen und bescheinigt worden ist.
G = Getestet Schüler (ab 08.06): Schüler*innen können bei Angeboten mit Testpflicht einen von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen (nicht älter als 60 Stunden). Kinder, bis einschließlich fünf Jahre, die asymptomatisch sind, werden als getestete Personen angesehen. Sie müssen also nicht getestet werden
G = Geimpfte: Als vollständig geimpft gilt eine Person, wenn die letzte bzw. zweite Corona-Impfung mindestens 14 Tage zurück liegt.
G = Genesen: Als Genesenennachweis zählt ein positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage alt ist und maximal 6 Monate zurückliegt. Ist der PCR-Test älter als 6 Monate, benötigt es einen Impfnachweis oder einen Schnelltest. Ein Antikörpertest zählt nicht als Nachweis

Bitte beachten Sie zusätzlich:

  • Umkleiden und Duschen dürfen ab sofort benutzt werden
  • Kontaktarmer Sport für Gruppen. Für jede Person mindestens 20m² Platz.
    Dadurch gibt es für alle Stunden eine begrenzte Teilnehmerzahl.
  • Auf Außenanlagen besteht keine Testpflicht.

Zusätzlich benötigen wir von allen Teilnehmern diese Bestätigung: