Durch die neue Landesverordnung, gelten auch bei unseren Stunden ab sofort die 2G Plus Regeln.

Das bedeutet ab sofort haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt, die über ihr gültiges Impf- oder Genesenenzertifikat hinaus einen aktuellen negativen Test (Schnell- oder PCR-Test) vorweisen können. Der Impf- oder Genesenennachweis, ein amtliches Ausweisdokument im Original und der Testnachweiß muss digital vor Stundenbeginn vorgezeigt werden und durch den Übungsleiter ggf. elektronisch geprüft werden.

Ausnahmen von der Beschränkung:

  • Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
  • Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).
    • Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten.
  • Jene die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (Arztbefreiung notwendig)
  • Sowie Schwangere und Stillende sind noch bis zum 10. Dezember von der Regelung ausgeschlossen.

Diese Regelung hat leider zur Folge, dass weitere Stunden bei uns nicht mehr stattfinden.
Die genaue Auflistung finden sie hier.