Die bisherige Corona-Verordnung Sport vom 26. November 2021, die zuletzt durch Verordnung vom 18. März 2022 geändert worden ist, wird zum 3. April 2022 aufgehoben. Vereinssport ist wieder ohne Einschränkungen möglich. Die Pflicht zum Tragen einer Maske sowie die 3G-Zugangsbeschränkung entfallen. Die Erstellung eines Hygienekonzeptes ist nicht mehr gefordert.

Empfehlung der Landesregierung
Die Verantwortlichen der Landesregierung Baden-Württemberg appellieren an die Eigenverantwortung der Bevölkerung. Angesichts der anhaltend hohen Inzidenzlage wird dringend empfohlen, sich weiterhin an das Abstandsgebot und das regelmäßige Lüften zu halten sowie in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen. Die Landesregierung setzt auf die Freiwilligkeit der Bürgerinnen und Bürger (vgl. CoronaVO §2 Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung).