Die Landesregierung verlängert die Regelung, dass Schülerausweise als Testnachweis über den 1. Februar 2022 hinaus gelten. Auch nichtgeimpfte Jugendliche haben damit im Februar noch die Möglichkeit, ohne weitere Testung Zutritt zu Bereichen zu bekommen, in denen 3G, 2G oder 2G+ gilt. Mittelfristig werden die Ausnahmen für die über zwölfjährigen Schüler*innen aber auslaufen und nur die Impfung ermöglicht in der Zukunft sicher eine Teilhabe.

Die originale Meldung der Landesregierung Baden-Württemberg finden Sie hier