In Baden-Württemberg gilt ab 23. Februar 2022 die Warnstufe.

Es gilt wieder die 3G-Regel (Geimpft, genesen oder getestet) für unsere Sportstunden.
Das bedeutet das alle geimpften und genesenen Personen oder alternativ die nicht-immunisierten Personen (nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises) der Zutritt zu Sportveranstaltungen gestattet ist.

Während der Sportausübung und der Nutzung von Duschräumen besteht keine Maskenpflicht.
Abseits des Sportbetriebs besteht in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2 Maske tragen.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten, es muss außerdem gelüftet und desinfiziert werden.

Ausnahmen:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
  • Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
  • Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs-/ Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt

Nach den Fasnachtsferien starten auch wieder weitere Stunden: