Neue Corona-Regel auch für den Vereinssport.
In Baden-Württemberg gilt seit 28. Januar die Alarmstufe I.
Es gilt die 2G-Regel. (geimpft oder genesen), sowohl in geschlossen Räumen, wie auch im Freien.
Die 2G stehen für vollständig geimpft oder genesen. Wenn die 2G-Regel gilt, dürfen nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, den Ort oder die Veranstaltung besuchen. Ein negativer Corona-Test reicht nicht aus.
Während der Sportausübung und der Nutzung von Duschräumen besteht keine Maskenpflicht.
Abseits des Sportbetriebs besteht in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2 Maske tragen.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten, es muss außerdem gelüftet und desinfiziert werden.
Ausnahmen:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre
- Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs-/ Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt
Leider wurden die ein oder anderen Stundenbeginn nochmal verschoben.
(voraussichtlicher Start, je nach Coronalage):
Nicht stattfinden folgende Stunden (noch kein neuer Beginn geplant, oder Start ungewiss):
- Volleyball-Kids (ab 14. März 2022)
- Kindertanz (ab März 2022)
- Miditanz bzw. Teentanz (ab März 2022)
- Yoga am Abend (Montag)
- Zirkusturnen
Sollten zusätzliche Stunden ausfallen, werden wir Sie hier wieder darüber informieren.