Corona-Regeln

Stand: 07.03.2022 16:00 Uhr

Die 7 Tage-Hospitalisierungsinzidenz müssen wir auch wir bei unserem Sportangebot beachten.

  • 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz 6,7
  • Covid-19- Fälle aktuell auf Intensivstationen 253

Es gilt aktuell Warnstufe (ab 23.02.2022)

(Datenquelle: Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg)

Die aktuelle Zahlen für Baden Württemberg und somit die Grundlage für unserer Teilnahmebedingung finden Sie im Internet hier oder Sie werden aktuell auch in der Tageszeitung veröffentlicht.

Aktuell gibt es die Regelung in den folgenden 3 Stufen der Corona-Landesverordnung:

  • Basisstufe:
    Hospitalisierungsinzidenz unter 4,0 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt.
    Regeln: In geschlossenen Räumen 3G (Nachweislich geimpft, genesen oder getestet),
    immer Datenverarbeitung erforderlich, Hygienekonzept erforderlich, Regelung der Maskenplicht beachten
  • Warnstufe:
    Ab Hospitalisierungsinzidenz über 4,0 oder ab 250 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten (AIB).
    Regeln: In geschlossenen Räumen 3G (Nachweislich geimpft, genesen oder getestet nur noch mit PCR-Test)
    immer Datenverarbeitung erforderlich, Hygienekonzept erforderlich, Regelung der Maskenplicht beachten
  • Alarmstufe:
    Ab Hospitalisierungsinzidenz von 15,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten.
    Regeln: Komplett 2G (Nachweislich geimpft, genesen)
    immer Datenverarbeitung erforderlich, Hygienekonzept erforderlich, Regelung der Maskenplicht beachten

Hier finden Sie auch nochmal die Landesverordnung vom 23. Februar 2022 im Überblick.

(* Genesenennachweis: Der Nachweis über eine Genesung erfolgt über die Dokumentation des positiven PCR-Testergebnisses. Liegt diese nicht mehr vor, kann man sie sich neu ausstellen lassen. Der PCR-Test darf maximal sechs Monate alt sein und muss mindestens 28 Tage zurückliegen. Personen, die den PCR-Test durchführen oder überwachen dürfen ein Genesenenzertifikat ausstellen. Ein ausgestelltes Genesenenzertifikat kann auch digital in der CovPass-App oder Corona-Warn-App zum Nachweis im Alltag hinterlegt werden.)

Ausnahmen:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
  • Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
  • Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs-/ Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt

Wir werden Sie auf dieser Seite immer wieder über die aktuelle Stufe und die dazugehörigen Auswirkungen auf unseren Stunden informieren.