Mitgliedschaft

Du bist an einer Mitgliedschaft interessieren, dann sprich unsere Übungsleiter an. Grundsätzlich hast Du die Mögllichkeit in einzelnen Stunden mal reinschnuppern, im Anschluß füllst Du den Antrag aus und gibst ihn beim nächsten Besuch bei Übungsleiter ab oder sendest ihn direkt an unsere Geschätsstelle Turnverein Opfingen e. V., (Dr. J. König), Dürleberg 19, 79112 Freiburg-Opfingen.

Mitgliedsschafts-Formular

Satzung § 3 Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
(2) Auf Vorschlag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder auf Lebenszeit ernennen. Die Ehrenmitgliedschaft kann an besonders verdiente Personen des Turnverein Opfingen e.V. auf Vorschlag des geschäftsführenden Vorstands verliehen werden. Ehrenmitglieder haben sonst die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Mitglieder.
(3) Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher oder digitaler Aufnahmeantrag, der an den geschäftsführenden Vorstand bzw. an die Geschäftsstelle des Turnvereins gerichtet ist. Bei beschränkt Geschäftsfähigen, insbesondere Minderjährigen, ist der Antrag auch von dem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben bzw. zu bestätigen. Dieser verpflichtet sich damit zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge für den beschränkt Geschäftsfähigen.
(4) Der geschäftsführende Vorstand bzw. die damit beauftragte Person entscheidet im Sinne des Vereins über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrags ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.
(5) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet, gespeichert, übermittelt, verändert und gelöscht. Dies betrifft insbesondere folgende Daten: Name, Anschrift, Kontaktdaten (wie Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse), Bankdaten und Alter sowie vereinsbezogene Daten (wie Eintritt, Ehrungen, Ämter, Mitgliedschaftsnummer, Teilnahme an Übungen, Sportveranstaltungen und Sportbetrieb). Diese Daten werden ausschließlich für die Mitgliederverwaltung und Organisation des Sportbetriebs und Erfolgsmitteilungen benötigt. Eine Übermittlung an Dritte wie Übungsleitern erfolgt nur, wenn dies erforderlich ist. Näheres ergibt sich aus der Datenschutzordnung, die der Vorstand erlassen kann bzw. der Datenschutzerklärung.
(6) Die Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen ihrer Kontaktdaten wie Anschrift, E-Mail-Adresse und ihrer Bankverbindung unverzüglich dem Verein mitzuteilen. Information finden Sie hier…