Du möchtest deine Mitgliedschaft beenden, dann verwende Kündigungs-Formular und sende es an unserer Geschäftsstelle gs@tvopfingen.de oder per Post an Turnverein Opfingen e.V., (Dr. Jan König, Dürleberg 19, 79112 Freiburg-Opfingen.
Satzung § 4 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss, Streichung von der Mitgliederliste oder
Austritt aus dem Verein.
(2) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung oder per E-Mail gegenüber dem
geschäftsführenden Vorstand bzw. der Geschäftsstelle des Turnvereins. Bei beschränkt
Geschäftsfähigen, insbesondere Minderjährigen, ist die Austrittserklärung von dem
gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Der Austritt kann nur zum Ende eines
Geschäftsjahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von sechs Wochen
einzuhalten ist.
(3) Ein Mitglied kann durch Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes von der
Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der
Zahlung von Mitgliedsbeiträgen im Rückstand ist.
(4) Wenn ein Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins nach § 2 Ziff. 1
verletzt, kann es durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen
werden. Vor der Beschlussfassung muss dem Mitglied Gelegenheit zur mündlichen oder
schriftlichen Stellungnahme gegeben werden. Der Beschluss des Vorstands ist schriftlich
zu begründen und dem Mitglied zuzusenden. Gegen den Beschluss kann das Mitglied
Berufung an die nächste Mitgliederversammlung einlegen. Diese entscheidet endgültig.
Die Berufung ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Beschlusses beim
geschäftsführenden Vorstand einzulegen. Bis dahin ruht die Mitgliedschaft.